Kriterien
Landwirtschaft
- Lage der Anbaufläche im Trinkwasserschutzgebiet (festgesetzt oder planreif), Trinkwassereinzugsgebiet, Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für Wasserversorgung in der Regionalplanung in Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken oder Niederbayern. Weitere wasserwirtschaftlich relevante Flächen (z.B. Risikogebiete Grundwasser – Nitrat nach WRRL-Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 oder wasserwirtschaftlich sensible Gebiete) können nach Rücksprache mit der Projektleitung aufgenommen werden.
- Verzicht auf Stickstoff-Spätdüngung, max. 160 kg N/ha/a.
- Anbau vertraglich vereinbarter Sorten
- Anbau einer überwinternden Nachfrucht oder einer leguminosenarmen oder -freien Zwischenfrucht bzw. Zwischenfruchtmischung.
- Ein stabilisierter N-Dünger darf nur bei der 1. Düngegabe ausgebracht werden. Zudem muss nach der Ernte der Anbau von Winterraps, mehrjährigem Feldfutter oder einer leguminosenarmen oder ‑freien Zwischenfrucht bzw. Zwischenfruchtmischung erfolgen.
- Verbot von Glyphosat ab der Ernte der Vorfrucht.
- Bestandsbeschilderung mit Feldtafeln.
Mühlen
- Lage der Mühle im Projektgebiet.
- Probenahme (Rohprotein, Feuchte, Hektoliter-Gewicht, Fallzahl bei Bedarf) vor Einlagerung.
- Getrennte Vermahlung, Lagerung, Auslieferung.
- Erfassung und Dokumentation der Getreide- und Mehlbestände.
Bäckereien
- Mindestens 50% des gesamten Weizenmehls (Jahresbedarf) in der Bäckerei wird durch Wasserschutz-Weizenmehl ersetzt.
- Das Wasserschutz-Mehl muss aus einer der am Projekt beteiligten Vertragsmühlen stammen.




