Kriterien

Landwirtschaft

  • Lage der Anbaufläche im Trinkwasserschutzgebiet (festgesetzt oder planreif), Trinkwassereinzugsgebiet, Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für Wasserversorgung in der Regionalplanung  in Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken oder Niederbayern. Weitere wasserwirtschaftlich relevante Flächen (z.B. Risikogebiete Grundwasser – Nitrat nach WRRL-Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 oder wasserwirtschaftlich sensible Gebiete) können nach Rücksprache mit der Projektleitung aufgenommen werden.
  • Verzicht auf Stickstoff-Spätdüngung, max. 160 kg N/ha/a.
  • Anbau vertraglich vereinbarter Sorten
  • Anbau einer überwinternden Nachfrucht oder einer leguminosenarmen oder -freien Zwischenfrucht bzw. Zwischenfruchtmischung.
  • Ein stabilisierter N-Dünger darf nur bei der 1. Düngegabe ausgebracht werden. Zudem muss nach der Ernte der Anbau von Winterraps, mehrjährigem Feldfutter oder einer leguminosenarmen oder ‑freien Zwischenfrucht bzw. Zwischenfruchtmischung erfolgen.
  • Verbot von Glyphosat ab der Ernte der Vorfrucht.
  • Bestandsbeschilderung mit Feldtafeln.

Mühlen

  • Lage der Mühle im Projektgebiet.
  • Probenahme (Rohprotein, Feuchte, Hektoliter-Gewicht, Fallzahl bei Bedarf) vor Einlagerung.
  • Getrennte Vermahlung, Lagerung, Auslieferung.
  • Erfassung und Dokumentation der Getreide- und Mehlbestände.

Bäckereien

  • Mindestens 50% des gesamten Weizenmehls (Jahresbedarf) in der Bäckerei wird durch Wasserschutz-Weizenmehl ersetzt.
  • Das Wasserschutz-Mehl muss aus einer der am Projekt beteiligten Vertragsmühlen stammen.