Bäckereien
Die Bäckereien können zu Beginn zwischen zwei Varianten wählen und selbst entscheiden, in welchem Umfang sie das Wasserschutz-Weizenmehl einsetzen möchten. Bei beiden Teilnahmeformen erhalten die Bäckereien entsprechende Kommunikationsmittel, um die Verbraucher auf die Initiative aufmerksam zu machen.
1. Wasserschutzbrot – Ein oder mehrere Brote werden mit Wasserschutz-Weizen gebacken:
- Der gesamte Weizen, der im Wasserschutzbrot verwendet wird, ist Wasserschutz-Weizen.
- Mindestanteil im Brot: 60% Wasserschutz-Weizen, nur dann darf das Brot als Wasserschutzbrot ausgelobt werden.
- Das Wasserschutzbrot muss täglich und ganzjährig angeboten werden. Die Brotsorte kann gewechselt werden.
2. Wasserschutz-Bäckerei – Ein Teil des insgesamt verbrauchten Weizenmehls wird in der Bäckerei auf Wasserschutz-Weizenmehl umgestellt:
- Mindestabnahmemenge: Mindestens 50% des gesamten Weizenmehls (Jahresbedarf) in der Bäckerei wird durch Wasserschutz-Weizenmehl ersetzt.
- Die Auslobung von Wasserschutzbroten ist möglich, wenn mindestens 60% Wasserschutz-Weizenmehl im Brot enthalten ist.
Bitte beachten Sie:
- Nach einem Jahr der Projektteilnahme ist die Variante „Wasserschutzbrot“ nicht mehr möglich, es muss eine Umstellung auf die Variante „Wasserschutz-Bäckerei“ erfolgen.
- Das entsprechende Mehl muss aus einer der Vertragsmühlen stammen.