Kriterien

Landwirtschaft

  • Lage der Anbaufläche im Trinkwasserschutzgebiet (festgesetzt oder planreif), Trinkwassereinzugsgebiet, Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für Wasserversorgung in der Regionalplanung oder mit Nitrat belastetem Gebiet gemäß AVV GeA („rote Gebiete“) in Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken oder Niederbayern. Weitere wasserwirtschaftlich relevante Flächen (z.B. Risikogebiete Grundwasser – Nitrat nach WRRL-Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 oder wasserwirtschaftlich sensible Gebiete) können nach Rücksprache mit der Projektleitung aufgenommen werden.
  • Verzicht auf Stickstoff-Spätdüngung, max. 160 kg N/ha/a.
  • Anbau vertraglich vereinbarter Sorten
  • Anbau einer überwinternden Nachfrucht oder einer leguminosenarmen oder -freien Zwischenfrucht bzw. Zwischenfruchtmischung.
  • Ein stabilisierter N-Dünger darf nur bei der 1. Düngegabe ausgebracht werden. Zudem muss nach der Ernte der Anbau von Winterraps, mehrjährigem Feldfutter oder einer leguminosenarmen oder ‑freien Zwischenfrucht bzw. Zwischenfruchtmischung erfolgen.
  • Verbot von Glyphosat ab der Ernte der Vorfrucht.
  • Bestandsbeschilderung mit Feldtafeln.

Mühlen

  • Lage der Mühle im Projektgebiet.
  • Probenahme (Rohprotein, Feuchte, Hektoliter-Gewicht, Fallzahl bei Bedarf) vor Einlagerung.
  • Getrennte Vermahlung, Lagerung, Auslieferung.
  • Erfassung und Dokumentation der Getreide- und Mehlbestände.

Bäckereien

Die Bäckereien können zu Beginn zwischen zwei Varianten wählen und selbst entscheiden, in welchem Umfang sie das Wasserschutz-Weizenmehl einsetzen möchten. Bei beiden Teilnahmeformen erhalten die Bäckereien entsprechende Kommunikationsmittel, um die Verbraucher auf die Initiative aufmerksam zu machen.

1. Wasserschutzbrot – Ein oder mehrere Brote werden mit Wasserschutz-Weizen gebacken:

  • Der gesamte Weizen, der im Wasserschutzbrot verwendet wird, ist Wasserschutz-Weizen.
  • Mindestanteil im Brot: 60% Wasserschutz-Weizen, nur dann darf das Brot als Wasserschutzbrot ausgelobt werden.
  • Das Wasserschutzbrot muss täglich und ganzjährig angeboten werden. Die Brotsorte kann gewechselt werden.

2. Wasserschutz-Bäckerei – Ein Teil des insgesamt verbrauchten Weizenmehls wird in der Bäckerei auf Wasserschutz-Weizenmehl umgestellt:

  • Mindestabnahmemenge: Mindestens 50% des gesamten Weizenmehls (Jahresbedarf) in der Bäckerei wird durch Wasserschutz-Weizenmehl ersetzt.
  • Die Auslobung von Wasserschutzbroten ist möglich, wenn mindestens 60% Wasserschutz-Weizenmehl im Brot enthalten ist.

Bitte beachten Sie:

  • Nach einem Jahr der Projektteilnahme ist die Variante „Wasserschutzbrot“ nicht mehr möglich, es muss eine Umstellung auf die Variante „Wasserschutz-Bäckerei“ erfolgen.
  • Das entsprechende Mehl muss aus einer der Vertragsmühlen stammen.